Urteil vom Landgericht Münster - 014 O 432/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.255,85 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 30.07.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin aus dem Kontokorrent (Kontonummer #####) gegen die Insolvenzmasse der Firma S, C, ##### X in Höhe von 28.255,85 Euro.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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