Urteil vom Landgericht Münster - 015 S 37/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01. Oktober 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts C abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 € abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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