Urteil vom Landgericht Münster - 08 S 10/09 LG Münster = 7 C 4648/08 AG Münster

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts N, Az. 7 C 4648/08, abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 613,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2007 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 70,20 € zu zahlen.

Im Übrigen, d.h. wegen der weitergehenden Zinsforderung, werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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