Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 296/09

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 33.485,38 EUR.

Der Antrag der Schuldnerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.


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