Urteil vom Landgericht Münster - 012 O 471/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

1.

an die Klägerin 3.863,73 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.10.2007 zu zahlen,

2.

an die Klägerin 199,25 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 %, der Beklagte zu

22 % .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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