Urteil vom Landgericht Münster - 014 O 82/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage der Beklagten werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 1.312.534,02 € nebst 2,5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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