Urteil vom Landgericht Münster - 08 S 165/09 LG Münster

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.08.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts N, Aktenzeichen 7 C #####/####, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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