Urteil vom Landgericht Münster - 12 Kls 3/09 - 81 Js 1081/08

Tenor

Der Angeklagte H1 wird wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung sowie in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Davon gelten 3 Monate als verbüßt.

Der Angeklagte H2 wird wegen Beihilfe zum versuchten Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung zu einer Freiheitstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Davon gelten 3 Monate als verbüßt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

Angeklagter H1:               §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253 Abs. 1, 255, 21, 22, 23, 49, 52 StGB

Angeklagter H2:               §§ 249 Abs. 1, 253 Abs. 1, 255, 21, 22, 23, 27, 49, 52 StGB


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