Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 772/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 1.) b) zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 177.500,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.