Beschluss vom Landgericht Münster - 05 T 63/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Beteiligten zu 3) steht für den Zeitraum vom 08.04.2009 bis zum 31.07.2009 eine Vergütung von insgesamt 1.359,60 Euro zu.

Wert für das Beschwerdeverfahren: 237,60 Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.