Beschluss vom Landgericht Münster - 05 T 63/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Beteiligten zu 3) steht für den Zeitraum vom 08.04.2009 bis zum 31.07.2009 eine Vergütung von insgesamt 1.359,60 Euro zu.

Wert für das Beschwerdeverfahren: 237,60 Euro.


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