Urteil vom Landgericht Münster - 016 O 486/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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