Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 502/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Dem Schuldner ist gem. § 850i ZPO n.F. die Abfindung in Höhe von 1.300,00 Euro netto pfandfrei zu belassen.

Wert: 1.300,00 Euro


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.