Urteil vom Landgericht Münster - 102 O 24/11

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger EUR 4.406,46 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. September 2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten tragen der Kläger zu 19% und das beklagte Land zu 81%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das beklagte Land aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.