Urteil vom Landgericht Münster - 02 O 23/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerbeklagte wird verurteilt, an die Widerklägerin 4.045,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Mai 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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