Urteil vom Landgericht Münster - 25 O 59/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt,

1.

es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Person zu transportieren, die an einer MRSA -Infektion erkrankt sind;

2.

als Gesamtschuldner an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 661,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2010 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 12.000 € vorläufig vollstreckbar.


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