Urteil vom Landgericht Münster - 012 O 101/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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