Urteil vom Landgericht Münster - 015 O 58/11

Tenor

Die Beklagten zu 1 bis 3 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 4000,00 € und 91,25 € vorgerichtliche Anwaltsgebühren, insgesamt zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1.2.2011 zu zahlen.

Die Beklagten zu 1 und 2 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger weitere 140.768,94 € sowie 2950,39  € vorgerichtliche Anwaltsgebühren, insgesamt zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 18.12.2011 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Rückübertragung des Wohnungserbbaurechts an dem Grundstück Amtsgericht E, Größe 557 m², Gebäude- und Freifläche, M-Weg, Anteil 2/3 eingetragen auf dem im Grundbuch von Stadt E Blatt XXX genannten Grundstück

sowie Einbauküche, Gartenhaus und Hauswasserwerk.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1 und 2 sich hinsichtlich der Rückübertragung in Annahmeverzug befinden.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1 und 2 verpflichtet sind, als Gesamtschuldner den Klägern als Gesamtgläubigern alle Kosten zu erstatten, die diesen infolge der Rückabwicklung des Kaufvertrages künftig noch entstehen werden.

Die Beklagten zu 1 und 2 tragen die Kosten des Rechtsstreits, der Beklagte zu 3 trägt als Gesamtschuldner neben ihnen 3 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird insgesamt auf 150,268,94 € festgesetzt,


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.