Urteil vom Landgericht Münster - 015 S 27/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin und der Streithelferin gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Streithelferin können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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