Urteil vom Landgericht Münster - 115 O 38/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

-                                      aus 1.389,33 € für die Zeit vom 26.01.2011 bis zum 10.02.2011

-                                      aus 872,98 € für die Zeit vom 26.01.2011 bis zum 12.07.2011

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Nebenintervenientin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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