Urteil vom Landgericht Münster - 026 O 76/12

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.02.2013 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis; die übrigen Kosten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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