Urteil vom Landgericht Münster - 02 O 31/13

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 21.637,02 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.03.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin alle weiteren zukünftigen auf sie durch die Versicherungsnehmerin der Klägerin übergegangenen materiellen Schäden, welche aus dem Unfallereignis vom 06.07.2010 zu resultieren, zu ersetzen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner, einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.