Urteil vom Landgericht Münster - 114 O 110/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 509.646,87 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.06.2012 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der zwei Fondsanteile an der L im Nennwert von je 300.000,00 US-$.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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