Beschluss vom Landgericht Münster - 03 S 37/14

Tenor

Die Berufung vom 12.03.2014 gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 19.02.2014 – Aktenzeichen 8 C 2524/13 – wird zurückgewiesen.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Die Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.Der Streitwert für die Berufung beträgt 2.000,00 EUR.


1 2 3

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.