Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Münster - 014 O 67/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 203,23 € sowie 83,54 € außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.04.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 97,5 % und die Beklagte zu 2,5 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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