Urteil vom Landgericht Münster - 010 O 229/14

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.109,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 116,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 84 % und die Beklagten zu 16 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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