Urteil vom Landgericht Münster - 114 O 87/13

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 29.01.2015 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.


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