Beschluss vom Landgericht Münster - 06 S 71/14

Tenor

wird die Berufung des Klägers gegen das am 30.06.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Ahaus (16 C 177/13)

als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500,00 EUR festgesetzt.


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