Beschluss vom Landgericht Münster - 014 O 246/14

Tenor

wird gemäß § 63 Abs. 3 GKG der im Urteil vom 24.02.2015 festgesetzte Streitwert des Verfahrens geändert und auf 239.914,10 Euro festgesetzt.

Davon entfallen auf das Prozessrechtsverhältnis des Klägers zu der Beklagten zu 1): 174.080,04 €.

Auf das Prozessrechtsverhältnis des Klägers zu der Beklagten zu 2): 65.834,06 €.


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