Beschluss vom Landgericht Münster - 014 O 90/15

Tenor

wird der sofortigen Beschwerde der Kläger vom 03.09.2015 gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 24.08.2015 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Hamm als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


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