Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 430/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur Neubescheidung des Eröffnungsantrags vom 10.05.2016 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 500,00 € festgesetzt.


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