Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 458/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.147,50 € festgesetzt.


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