Urteil vom Landgericht Münster - 010 O 43/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.018,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Feststellungsantrag zu 3) erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagte und die Beigetretene gesamtschuldnerisch zu 67 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.


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