Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Münster - 8 O 186/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.721,40 EUR zu zahlen. Dieser Betrag ist wie folgt zu verzinsen:

291,46 EUR sind vom 05.04.2021 bis zum 06.04.2021 mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich und ab dem 07.04.2021 mit Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen;

4.492,07 EUR sind vom 23.06.2021 bis zum 05.07.2021 mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich und ab dem 06.07.2021 mit Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen;

5.938,15 EUR sind ab dem 05.11.2021 mit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von ihren außergerichtlichen Anwaltskosten der Rechtsanwälte X. in Höhe von 527,00 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich des anerkannten Betrags in Höhe von 4.783,53 EUR ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.