Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 394/23

Tenor

Die Beschwerde der Schuldnerin vom 21. August 2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 10. August 2023, mit dem der Antrag der Schuldnerin auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 36 Abs. 1 und 4 InsO, 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO zurückgewiesen wird, wird auf Kosten der Schuldnerin (§ 97 Abs. 1 ZPO) zurückgewiesen.


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