Beschluss vom Landgericht Münster - 115 O 23/24

Tenor

unterbreitet das Gericht den Parteien nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage den folgenden Vergleichsvorschlag:

1.       Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.100,00 €.

2.       Mit der Zahlung des in Ziff. 1) des Vergleichs bezeichneten Betrags sind alle Forderungen des Klägers aus den streitgegenständlichen Versicherungsfällen, Schadennummern No. 1 und No. 2, erledigt, seien sie bekannt oder unbekannt.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.


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