Beschluss vom Landgericht Paderborn - 1 Qs 118/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschuldigten vom 22.08.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 11.08.2005 aufgehoben.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beschuldigten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.


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