Beschluss vom Landgericht Paderborn - 9 T 1/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird festge-stellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen vom 29.09.2010 an rechtswidrig war.

Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zu-rückgewiesen.

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzu-lässig verworfen.


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