Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 230/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtli-che materiellen und immateriellen Schäden resultierend aus dem Unfall von 26.01.2009 in ….. zu zahlen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversi-cherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 88 %, der Beklagten zu 12 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.


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