Beschluss vom Landgericht Paderborn - 9 T 10/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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