Urteil vom Landgericht Paderborn - 2 O 438/12.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.977,86 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten ab dem 06.10.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.633,87 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.