Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 162/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.723,12 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz liegender Zinsen seit dem 23.05.2012 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 661,16 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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