Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 503/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.554,60 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 10.224,50 € seit dem 19.01.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, in Höhe eines zu vollstreckenden Betrages von 1.840,00 € ohne Sicherheitsleistung, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.


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