Urteil vom Landgericht Paderborn - 2 O 364/13

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.295,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 13.08.2013 zu zahlen sowie ihn von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 52,00 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 89 % und den Beklagten zu 11 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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