Urteil vom Landgericht Paderborn - 5 S 22/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.03.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Paderborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 55,08 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2013 sowie 39,- EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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