Beschluss vom Landgericht Paderborn - 3 O 146/15

Tenor

Das Landgericht Paderborn erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin mit Zustimmung der anderen Partei gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung

an das - Familiengericht-

Amtsgericht Paderborn.


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