Beschluss vom Landgericht Siegen - 4 T 11/02

Tenor

Der Rechtspfleger des Amtsgerichts Siegen wird angewiesen, 3/5 des angeblichen Taschengeldanspruches des Schuldners gegen die Drittschuldnerin zu pfänden und der Gläubigerin zur Einziehung zu überweisen und dabei anzuordnen, dass dem Schuldner monatlich mindestens 50,00 Euro zu belassen sind.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.