Schlussurteil vom Landgericht Siegen - 2 O 604/04

Tenor

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner, wobei eine gesamtschuldnerische Haftung auch im Verhältnis zum Beklagten zu 4) besteht, an den Kläger 26.587,17 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, und zwar der Beklagte zu 1) seit 03.02.2005, der Beklagte zu 2) seit 26.01.2005 und der Beklagte zu 3) seit 20.01.2005.

Im Übrigen wird die gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gerichtete Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/3 und die Beklagten zu 1), 2) und 4) als Gesamtschuldner zu weiteren 2/3. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 % und die Beklagten zu 1), 2) und 3) als Gesamtschuldner zu weiteren 30 %. Im Übrigen werden keine Kosten erstattet.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen die Beklagten zu 1) und 2) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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