Urteil vom Landgericht Siegen - 8 O 57/06

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.941,00 € nebst

4 % Zinsen seit dem 1.8.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Koste des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und

die Beklagte zu 90 %.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

vollstreckten Betrages vorläufig vollstreckbar.


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