Beschluss vom Landgericht Siegen - 4 T 71/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird im dritten Absatz wie folgt abgeändert:

Von dem bei der oben genannten Drittschuldnerin geführten Beihilfekonto

Nr. --------- 411 sind monatlich 100,00 € für die Gläubigerin pfändbar.

Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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