Urteil vom Landgericht Siegen - 3 S 80/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 21. Mai 2008 – 11 C 708/02 – wie folgt abgeändert und neu gefasst:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 2.000,00 € fest-gesetzt.


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